H.________ gab anlässlich der ersten Befragung durch die Privatklägerin am 25. April 2018 auf Frage an, dass er meist am Samstagmorgen mit dem Auto zur Beschuldigten gefahren sei. Auf Frage zu den Arbeiten, welche er für die Beschuldigte erledigt habe, antwortete er, dass er die Wäsche eingesammelt, eingekauft, gekocht und das Bad geputzt habe (pag. 51 Z. 30 ff.). Die Wäsche habe er jeweils mitgenommen, bei sich zuhause gewaschen und am Sonntag wieder zur Beschuldigten gebracht. Dort habe er einen Kollegen in P.________ besucht (pag. 51 Z. 30 ff.).