für ihn keinen Umweg dargestellt habe. Die Fahrkosten hätten der Privatklägerin ohnehin nicht in Rechnung gestellt werden können, weshalb das Aufführen der gesamten Kosten auf der Abrechnung der Privatklägerin obsolet erscheine. Ein lukrativer Teilzeitjob sei die Haushaltshilfe vermutlich ohnehin nicht, dennoch sei H.________ froh um diesen Zustupf gewesen, da er zu dieser Zeit noch Student und bereits verschuldet