7 Zeuge (pag. 201 ff.) einvernommen. In den Akten befinden sich zudem die Aussagen der Auskunftsperson I.________ (delegierte Einvernahme vom 2. September 2019; pag. 207 ff.). Die Beschuldigte machte anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 26. Mai 2021 (pag. 178 ff.) Aussagen. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. Oktober 2023 verweigerte die Beschuldigte die Aussage zur Sache (pag. 566). Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass in den Akten diverse Schreiben der Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft (pag.