Ferner wird auf die amtlichen Akten verwiesen. 10.2 Subjektive Beweismittel Als subjektive Beweismittel liegen der Kammer die von H.________ anlässlich der Befragungen bzw. Besprechungen mit der Privatklägerin gemachten Aussagen vom 25. April 2018 (pag. 50 ff.) sowie vom 27. April 2018 (pag. 55 ff.) vor. Weiter wurde H.________ am 20. August 2019 als beschuldigte Person (pag. 189 ff.) delegiert befragt und schliesslich am 29. Juli 2021 von der Staatsanwaltschaft als