1. Die Berufungsführerin / Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf des Betruges, angeblich begangen in der Zeit von März 2017 bis August 2017 in D.________ zum Nachteil der C.________ AG. 2. Die Wohnsitzbescheinigung der Einwohnergemeinde G.________ vom 30. Oktober 2023 von F.________ sei zu den Akten zu erkennen. 3. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens sowie des erstinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.