Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 wurde die Wohnsitzbescheinigung von der Verfahrensleitung zu den Akten erkannt (pag. 676 f.). 5. Anträge der Verteidigung Rechtsanwältin Dr. B.________ stellte und begründete mit der Berufungsbegründung vom 24. Juni 2024 für die Beschuldigte folgende Anträge (pag. 654; Hervorhebungen im Original):