Mit Verfügung vom 25. Juni 2024 (pag. 666 f.) wurde von der Berufungsbegründung Kenntnis genommen und gegeben sowie der Privatklägerin Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Privatklägerin verzichtete mit Eingabe vom 17. April 2023 [recte: 17. Juli 2024] auf eine Stellungnahme (pag. 669). Diese Eingabe wurde der Beschuldigten mit Verfügung vom 22. Juli 2024 (pag. 671 f.) zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen. Nachdem von den Parteien innert Frist keine Bemerkungen eingegangen sind, wurde mit Verfügung vom 8. August 2024 (pag.