3 Nachdem sich die Beschuldigte innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 3. April 2024 mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt hatte (pag. 626) und sich die Privatklägerin innert Frist nicht hatte vernehmen lassen, wurde mit Verfügung vom 15. April 2024 (pag. 632 f.) die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. Die Verteidigung reichte für die Beschuldigte am 24. Juni 2024 innert erstreckter Frist die Berufungsbegründung ein (pag. 653 ff.). Mit Verfügung vom 25. Juni 2024 (pag.