2 A.________ hat dem Kanton Bern davon den auf den Schuldspruch entfallenden Viertel von CHF 1'776.20 der ausgerichteten Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 4. Für den Schuldspruch im gerichtlichen Verfahren werden die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ wie folgt bestimmt: [Honorartabelle]