2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 500.00 und Gebühren des Gerichts von CHF ‘1’800.00 [sic!], insgesamt bestimmt auf CHF 2’300.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'700.00. II.