1. Zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Die Polizeihaft von einem Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. 2. Zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot. A.________ wird lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 33'287.65 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'500.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). IV.