2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich mehrfach begangen durch Herstellen zum Eigenkonsum und Besitz zum Eigenkonsum von 28 Bildern mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, in der Zeit vom 16. Dezember 2015 bis am 4. Juli 2019 in C.________(Ort).