Bei diesem Ausgang des Verfahrens (vollumfängliche Bestätigung der vorinstanzlichen Schuldsprüche) trägt der Beschuldigte die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 33'287.65. Eine Ausscheidung von Verfahrenskosten für die Einstellungen und Freisprüche rechtfertigt sich im vorliegenden Fall angesichts von deren untergeordneten, wenn nicht gar minimalen Bedeutung im Gesamtkontext (rund 1/10 der beim Beschuldigten aufgefundenen Dateien von mehreren 100 Bildern bzw. Videos hatten keine strafbare Pornografie zum Inhalt) nicht; sie haben denn auch keinen namhaften eigenständigen Aufwand generiert.