So wird die nun etwas kürzer ausfallende, rund einjährige Vollzugsphase den Beschuldigten gleichwohl dazu zwingen, gegenüber seinem Umfeld Farbe zu bekennen und das Doppelleben definitiv auffliegen zu lassen. Zudem bleibt sichergestellt, dass der Beschuldigte seine Therapie in einer geeigneten Einrichtung und engmaschig geführt bzw. ohne Zugang zu Kinderpornografie und Chatforen beginnen und damit ein Rückfall bzw. das Weiterführen der «doppelten Buchführung» in dieser ersten Phase verhindert werden kann.