seines bisher geführten Doppellebens gegenüber seinem Umfeld – eine einleitende stationäre Phase von 1.5 Jahren empfiehlt. Nichtsdestotrotz erachtet die Kammer eine ambulante Massnahme als zweckmässig und erfolgsversprechend: So wird die nun etwas kürzer ausfallende, rund einjährige Vollzugsphase den Beschuldigten gleichwohl dazu zwingen, gegenüber seinem Umfeld Farbe zu bekennen und das Doppelleben definitiv auffliegen zu lassen.