Schwere psychische Störung, Anlasstat und Kausalität Der Beschuldigte leidet wie bereits mehrfach erwähnt an einer schweren psychischen Störung in Form einer ausgeprägten Störung der sexuellen Präferenz mit deutlicher pädophiler und hebephiler Teilansprechbarkeit, einem starken Sexualtrieb und voyeuristischen Anteilen sowie an akzentuiert vermeidenden, unsicheren und dissozialen Persönlichkeitszügen, wobei diese nicht das Ausmass einer Persönlichkeitsstörung erreichen. Die Störung wurde durch beide Gutachter als erheblich eingestuft und stand zweifellos in direktem Zusammenhang mit der deliktischen Tätigkeit (pag.