61 formalen Gründen mangelhaft; insbesondere fehlten die einschlägigen Verfahrensakten und liess der Beschuldigte auch keine Fremdanamnese zu. Im Lichte dessen vermag die sehr günstige Einschätzung der früheren Therapeutin der BA.________(AG) nicht zu überzeugen; diese basierten einzig auf den nicht hinreichend kritisch hinterfragten Angaben des Beschuldigten. 28.2 Voraussetzungen für die Anordnung der Massnahme 28.2.1 Schwere psychische Störung, Anlasstat und Kausalität