60 ähnlichem befinden, denn weiter ist auf dem Bild der erigierte Penis von A.________ zu sehen. Angesichts seinen Aussagen, dass sein Verhalten auf rein gar keinem sexuellen Hintergrund beruht haben soll, müssten bei dieser Aktenlage doch alle Alarmglocken schrillen. Es ist an dieser Stelle auch nochmals auf das Schreiben der früheren Anwältin von A.________ vom 31. August 2017 zu verweisen, das sich in den Vorakten des Kantons Zug befindet. So wird darin - entgegen dem damaligen Gutachten von Dr. med. AZ.________ - festgehalten, dass A.___