es nannte - Image als "Saubermann" und seine "doppelte Buchführung" gegen aussen aufrecht erhalten zu können. Es ist für das Gericht durchaus verständlich, dass es nicht einfach und ein schwerer Schritt ist, sich eine solche Diagnose einzugestehen. Berücksichtigt man nun aber das Wissen des BA.________(AG), dass A.________ die ganze Angelegenheit vor seinem Umfeld verheimlichen wollte und die gestellten Diagnosen konsequent bestritt, so ist es in den Augen des Gerichtes wenig bis nicht nachvollziehbar, warum man dann einfach unbeschauen auf seine Äusserungen abstellte und beispielsweise eben nicht noch die Verfahrensakten beigezogen hat.