Dass man im BA.________(AG) aber noch weitere Testverfahren durchführte, wie dies z.Bsp. eben die beiden Gutachter taten, lässt sich aus dem Bericht nicht schliessen. Mithin müssen die im Therapieabschlussbericht gezogenen Ergebnisse (wohl) einzig eben auf den Ausführungen und der Selbsteinschätzung von A.________ beruhen, die aber - wie dargelegt - ein doch sehr beschönigendes Bild von sich und der gesamten Situation abgeben, um sein - wie Dr. med. M.________ es nannte - Image als "Saubermann" und seine "doppelte Buchführung" gegen aussen aufrecht erhalten zu können.