_ für bare Münzen genommen und sie nicht im Geringsten hinterfragt oder mittels Aktenbeizug überprüft. Denn hätte man das getan, so würde auch jeder nicht ausgebildeten Fachperson ins Auge springen, dass seine Aussagen a) per se in sich widersprüchlich sind, b) praktisch in beiden Verfahren identisch sind und c) absolut divergierend zu den weiteren, insbesondere den objektiven, Beweismitteln stehen. Im Bericht wird zwar ausgeführt, man habe A.________ Selbstbeurteilungsbogen ausfüllen lassen. Dass man im BA.________(AG) aber noch weitere Testverfahren durchführte, wie dies z.Bsp. eben die beiden Gutachter taten, lässt sich aus dem Bericht nicht schliessen.