Es ist zwar richtig, dass sich insbesondere der Therapieabschlussbericht des BA.________(AG) vom Mai 2020 den Diagnosen, welche nun unabhängig voneinander zwei forensisch zertifizierte Gutachter gestellt haben, nicht anschliesst. Bereits beim Lesen dieses Berichtes kann man sich - auch ohne die Ausführungen von Dr. med. M.________ dazu zu kennen - dem Eindruck nicht verwehren, als habe man dort einzig und alleine die Worte von A.________ für bare Münzen genommen und sie nicht im Geringsten hinterfragt oder mittels Aktenbeizug überprüft.