_ aus dem Jahr 2017, bestätigt, untermauert und ergänzt. Sie erwecken folglich, entgegen der Argumentation der Verteidigung, nicht den Eindruck, als würden die Schlüsse, die Dr. med. M.________ gezogen hat, nur einzig und alleine darauf beruhen, dass er als leitender Arzt des Vollzugszentrums BD.________ mit Patienten im stationären Bereich arbeite und es folglich klar sei, dass er zu einer solchen Schlussfolgerung komme. Auch ist in keinster Art und Weise ersichtlich, dass er mit seinen Ausführungen A.________ unter Druck gesetzt hätte. Denn er erklärt ja eben genau nicht nur die Massnahme nach Art.