1250 ff.; S. 186 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original): Das durch Dr. med. M.________ erstellte Gutachten ist für das Gericht absolut nachvollziehbar und schlüssig. Es zeigt beim Lesen einleuchtend und logisch auf, wie die nun (erneut) gestellten Diagnosen von A.________ hergeleitet wurden. Diese werden verständlich begründet und zur Schuldfähig-