Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte zwar heute vordergründig geläutert gibt und wohl durch die Beziehung zu seiner Partnerin auch einen neuen Lebensinhalt hat (vgl. seine diesbezüglichen oberinstanzlichen Aussagen auf pag. 1326). Jedoch ist bezeichnend, dass er die Gutachten und die darin gestellten Diagnosen, Prognosen und Empfehlungen bis heute nicht akzeptiert und ernst zu nehmen scheint (vgl. auch pag. 1325 Z. 28 ff.), andernfalls er sich freiwillig in eine Therapie bei einer Fachperson begeben hätte.