Er führt mithin seine "doppelte Buchführung" einfach unbeschauen weiter. Dass dieses Konstrukt nun zusammenbricht, mag zwar ein Schock für ihn sein, den er sich aber einzig und alleine selbst zuzuschreiben hat. […] Es muss ihm nun aber in aller Deutlichkeit klar und unmissverständlich begreifbar gemacht werden, dass es so nicht weitergeht und er schlicht und einfach nicht mehr darum herumkommt, sein Verhalten zu ändern. Zusammenfassend ergeben diese Ausführungen somit in einem ersten Schritt, dass A.________ keine besonders günstigen Umstände i.S. von Art. 42 Abs. 2 StGB zugesprochen werden können. […]