Ebenso war er wiederum auch im Besitz von pornografischen Bildern und Filmen, die unzweifelhaft sexuelle Handlungen mit Minderjährigen beinhalteten. Seine Aussagen im vorliegenden Verfahren zeigen auf, dass er auch zum heutigen Zeitpunkt noch keine Einsicht hat, dass dieses Verhalten absolut falsch war. Wie seine Aussagen zeigen, kann er weder zur damaligen Verurteilung noch zu seinen Verfehlungen im aktuellen Verfahren stehen (vgl. dazu z.Bsp. pag. 749, Zeile 14 ff., pag. 1004, Zeile 26 ff.). Er führt mithin seine "doppelte Buchführung" einfach unbeschauen weiter.