Der Schweregrad ist bei einem einzigen Erzeugnis als verhältnismässig leicht zu werten; die Richtlinien sehen bei einem Ersttäter bis ca. 30 Erzeugnisse eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor. Die abstrakte Referenzstrafe ist schliesslich aufgrund der konkreten Umstände (Art und Weise sowie Ausmass der sexuellen Handlungen, Anzahl der Opfer, Alter der Minderjährigen, Art des Erzeugnisses [Filme oder Fotos]) zu überprüfen.