21. Asperation für die Schuldsprüche wegen Pornografie 21.1 Anbieten von Pornografie 21.1.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte leitete einen Film mit tatsächlich kinderpornografischem Inhalt per WhatsApp weiter. Es handelt sich um ein Erzeugnis der Fallgruppe B2 (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen) gemäss den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Stand vom 1. Januar 2023, S. 42 (nachfolgend VBRS-Richtlinien). Der Schweregrad ist bei einem einzigen Erzeugnis als verhältnismässig leicht zu werten;