52 Die Tat war sodann ohne weiteres vermeidbar: Zwar attestierte der Gutachter Dr. med. M.________ in seinem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 22. Juli 2022 dem Beschuldigten u.a. eine deutlich ausgeprägte Störung der sexuellen Präferenz mit deutlicher pädophiler und hebephiler Teilansprechbarkeit, ein starker Sexualtrieb und voyeuristische Anteile (pag. 899). Diese waren jedoch gemäss Gutachter «nicht derart stark, dass sie unkontrolliert […] ausgelebt hätte werden müssen».