Das Vertrauen von ‘E.________ gewann er sodann mittels Komplimente und Geschenke, köderte sie auf diese Weise für ein reales und sexuell motiviertes Treffen und hätte auch anlässlich des Treffens versucht, sie dieserart zur freiwilligen Vornahme von sexuellen Handlungen zu bringen. Wie die Vorinstanz zurecht erwog, zeugt das perfide Vorgehen von einer nicht zu unterschätzenden kriminellen Energie. Das denkbare Spektrum der vom Beschuldigten geplanten sexuellen Handlungen umfasst die Aufnahme erotischer bzw. expliziter oder gar pornografischer Fotos, Berührungen der Geschlechtsteile durch ‘E._____