Der Beschuldigte beging gewisse strafbare Handlungen (Schuldspruch wegen Pornografie) in der Zeit vom 16. Dezember 2015 bis am 4. Juli 2019. Die genannten Delikte stellen Dauerdelikte dar, welche erst nach der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetzesänderung beendet wurden. Darauf ist – ebenso wie für die weiteren Delikte, welche alle nach dem 1. Januar 2018 begangen wurden – neues Recht anwendbar.