14.3 Subjektiver Tatbestand In subjektiver Hinsicht ist mindestens Eventualvorsatz erforderlich. Die sexuelle Absicht des Beschuldigten wurde soeben eingehend behandelt. Der Beschuldigte wusste zudem, dass die ihm vorgeworfenen Verhaltensweisen eine sexuelle Bedeutung hatten. Ihm war zudem das Alter von ‘E.________ bekannt; dieses war – wie auch die Altersdifferenz von mehr als drei Jahren – vom Vorsatz umfasst. Der Beschuldigte wollte im Ergebnis mit der 13-jährigen ‘E.________ sexuelle Handlungen im Sinne des Tatbestands vornehmen. Er handelte direktvorsätzlich. Der subjektive Tatbestand ist erfüllt. 14.4 Fazit