insbesondere eine Störung der Sexualpräferenz mit u.a. deutlicher pädophiler Teilansprechbarkeit diagnostiziert und ihm ein hoher Sexualtrieb attestiert wurde. Man hat es zudem vorliegend nicht mit einem Ersttäter zu tun, sondern mit einem Beschuldigten, der wenige Monate vor der ersten Kontaktaufnahme wegen einschlägiger Delikte verurteilt worden war, gerade auch betreffend Pornografie nahtlos weiterdeliniquierte und weiterhin intensive sexualisierte Chatkontakte mit minderjährigen Mädchen pflegte, über die er in einer Excel-Liste unter Angabe körperlicher Merkmale, sexueller Vorlieben und Bereitschaft zu realen Treffen Buch