Dass sich ‘E.________ im Verlauf des Chats zunehmend freizügiger zeigte (Fotos im Bikini), dem Beschuldigten schrieb, dass sie offen für Neues sei bzw. gerne mal neue Sachen ausprobiere und so etwas noch nie gemacht habe sowie letztlich auch einem Treffen zustimmte, konnte sodann aus Sicht des Beschuldigten nur als Vertrauensbeweis verstanden werden und ihn in seiner Absicht zusätzlich bestärkt haben. Dies umso mehr, als ‘E.________ dem Beschuldigten kurz vor dem Treffen, als er sie fragte, was wäre, wenn er nicht kommen würde, weil ein solches Treffen «ungwohnt» sei, bestätigte, dass sie sich freue. Der Beschuldigte hat demnach von ‘E.____