Schliesslich rief auch die Schaffung der Geheimsphäre, die wiederholten Nachfragen bezüglich Videotelefonie und realer Treffen, die kritische Haltung des Beschuldigten dem Treffen im öffentlichen Schwimmbad gegenüber, weil Freunde von ‘E.________ angetroffen werden könnten und man nicht gemeinsam auf einem Badetuch liegen könnte, oder aber die Frage nach ihren Erfahrungen keine Ablehnung seitens ‘E.________ hervor. Im Gegenteil bekundete ‘E.________ ihre Offenheit gegenüber neuen Erfahrungen und schlug das I.________ (Einkaufszentrum) als Treffpunkt vor, um nicht gesehen zu werden.