__ und einer Fotokamera. Die Beweiswürdigung hat weiter ergeben, dass der Beschuldigte nach der Mitteilung von ‘E.________ über ihre anstehenden, mehrwöchigen Auslandferien umgehend auf ein zeitnahes Treffen drängte, was vor dem Hintergrund seines klar sexuellen Interesses an ‘E.________, der von ihm geführten Excel-Liste sowie des Umstands, dass er ‘E.________ noch nie getroffen hatte und das Treffen als «verlockend» und als «Rückfall» bezeichnete, nicht anders gedeutet werden kann, als dass bereits das Treffen vom 3. Juli 2019 die Vornahme sexueller Handlungen zum