Zudem drängte er permanent und penetrant auf «Webcalls» sowie auf ein reales Treffen. Bezüglich des Treffens schien ihm sodann wichtig zu sein, zumindest einen Teil davon an einem Gewässer abhalten zu können, um mit ‘E.________ baden zu gehen, wobei es aber nicht an einem Ort sein durfte, an dem ihre Freunde hätten angetroffen werden können. Mit seinem gesamten Chatverhalten zielte der Beschuldigte darauf ab, bei ‘E.________ vorgängig und im Hinblick auf ein späteres Treffen Hemmschwellen abzubauen und den Weg zu sexuellen Handlungen vorzubereiten. Ans Treffen selber erschien der Beschuldigte schliesslich mit Feriengeld für ‘E.________ und einer Fotokamera.