45 Komplimente machte, Geschenke und Geld in Aussicht stellte und sie mit Kosenamen ansprach, um sie für ein Treffen zu ködern. Ebenso hat die Beweiswürdigung ergeben, dass sowohl der Kontakt zu ‘E.________ wie auch das Treffen vom 3. Juli 2019 mit ihr sexuell motiviert waren. So hat der Beschuldigte von Beginn weg schrittweise und fortlaufend im Hinblick auf ein Treffen mit ‘E.________ hinsichtlich ihrer Willigkeit, ihrer Wünsche sowie ihrer Erfahrung mit solchen Treffen vorsondiert.