44 Die Schwelle zum strafbaren Versuch sei damit nicht überschritten. Aus diesen Gründen habe ein Freispruch zu erfolgen. Der Verteidigung ist zwar zuzustimmen, dass der Beschuldigte vorgängig an das Treffen keine geplanten sexuellen Handlungen erwähnte und angesichts des öffentlichen Treffpunkts im I.________ (Einkaufszentrum) D.________(Ort) nicht anzunehmen ist, dass der Beschuldigte noch vor Ort zur Tat geschritten wäre. Wie die Verteidigung sodann korrekt vorgebracht hat, haben die Sachverhalte, die das Bundesgericht zu beurteilen hatte, gemein, dass im Vorfeld des Treffens jeweils