• Bei A.________ handelte es sich im Tatzeitpunkt um einen 63 resp. 64jährigen, gut ausgebildeten intellektuellen Mann und bei "E.________" um ein 13jähriges Mädchen, das doch erkennbare Akzeptanzprobleme mit seiner Figur hatte. • A.________ war aber nicht nur intellektuell und altersmässig dem potentiellen Opfer klar überlegen. Er schuf - wie bereits mehrfach dargelegt - ein Vertrauensverhältnis und machte immer wieder geltend, wie süess, sexy und anziehend er "E.________" finde.