Schlussendlich verliess A.________ die Anonymität des Netzes und fuhr effektiv von C.________(Ort) über knapp eineinhalb Stunden zum I.________ (Einkaufszentrum) in D.________(Ort), um sich dort mit der 13jährigen "E.________" zu treffen, die in seinen Augen ebenfalls bereit war, ihre Anonymität aufzugeben. Ausgehend von diesen nun beispielhaft aufgeführten Chatmitteilungen und mit Verweis auf die zuvor im Rahmen der Beweiswürdigung gemachten Ausführungen dazu war A.________ somit praktisch unmittelbar bei der Tat angelangt.