13. Rechtliche Grundlagen 13.1 Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB (Sexuelle Handlungen mit Kindern) Den Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB erfüllt, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht. Die Handlung ist nach Ziff. 2 nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen des Tatbestands korrekt dargelegt (pag. 1148 ff.; S. 84 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung); darauf kann verwiesen werden.