39 (wenngleich die kinderpornografischen Erzeugnisse durchaus auch solche Szenen umfassen), oder dass er zum Erreichen seines Ziels Zwang oder gar Gewalt angewandt hätte. Für die Kammer ist der Sachverhalt gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift damit auch insoweit erstellt, als dem Beschuldigten vorgeworfen wird, sich nach D.________(Ort) begeben zu haben, um ‘E.________ zwecks Vornahme sexueller Handlungen zu treffen. III. Rechtliche Würdigung