_ unwidersprochen. Erwähnenswert ist auch die Nachricht von ‘E.________, wonach man sich im I.________ (Einkaufszentrum) treffen könnte, weil sie dort niemand sehe (pag. 643), wie auch die von ‘E.________ bejahte Frage des Beschuldigten, ob sie gerne mal neue Sachen ausprobiere, nachdem er sie nach ihren Gründen für die Zusage zum Treffen gefragt hatte (pag. 633; «hehe du machsch also gern mol neui sache us probiere? Hehehe»). Bleibt anzumerken, dass ‘E.________ dem Beschuldigten auf dessen Nachricht hin, dass ein solches Treffen ungewohnt sei, am Abend zuvor noch versicherte, dass sie sich aufs Treffen freue (pag.