___ dem Beschuldigten auf dessen Wunsch hin mehrmals Fotos geschickt, unter anderem solche im Bikini, was einmal vom Beschuldigten im Sinne eines ersten Schrittes der Wiedergutmachung goutiert wurde und dem Beschuldigten aufzeigte, dass ‘E.________ in dieser Hinsicht wenige Hemmungen aufwies und sie sich zu zunehmend freizügigeren Bildern würde bewegen lassen. Auf ein Foto des Beschuldigten seiner Unterhosen und nackten Beine reagierte ‘E.________ sodann mit «hihi» und liess dem Beschuldigten im Gegenzug auf dessen Wunsch hin ein Foto von sich zukommen. Schliesslich blieb auch die Aufforderung zur Mitnahme eines Bikinis ans Treffen von ‘E.________ unwidersprochen.