Hätte der Beschuldigte demgegenüber ‘E.________ ohne sexuelle Absichten sehen wollen bzw. hätte wäre das Treffen lediglich Teil des Plans gewesen, das Vertrauen von ‘E.________ im Hinblick auf spätere sexuelle Übergriffe zu gewinnen und sie gefügig zu machen, so liesse sich kaum erklären, weshalb der Beschuldigte mit solcher Vehemenz darauf drängte, das Treffen umgehend noch vor den vierwöchigen Ferien von ‘E.________ stattfinden zu lassen, sie zur Mitnahme eines Bikinis zu veranlassen und als weiteren Programmpunkt das Baden an einem Fluss oder See einzuplanen. Die Kammer sieht die Einladung zum Shopping demnach klarerweise als Teil des Plans an, das Vertrauen von ‘E._____