Diese Handlungen wurden vom Beschuldigten vorgeschlagen und skizziert; er brachte wiederholt das gemeinsame Baden ins Spiel und plante, sich hierfür nach dem Shoppen an einen See oder einen Fluss zu begeben, weswegen er ‘E.________ aufforderte, ihr Bikini mitzunehmen. Es war ihm namentlich wichtig, mit ‘E.________ ungestört zu sein, in einem Fluss oder See und nicht etwa im Schwimmbad «T.________» zu baden, in dem Freunde von ‘E.________ hätten angetroffen werden können. Auch kam ein Treffen in Anwesenheit der Mutter nicht infrage. Von diesem Tatplan zeugt auch die Tatsache, dass man sich zwar auf Vorschlag von ‘E.________ im I._____