35 streitet damit nicht, dass er während des Chattens mit ‘E.________ das Thema Sexualität präsent hatte. Dem Beschuldigten gelingt es im Ergebnis nicht, glaubhaft alternative Motive für das Treffen mit der 13-jährigen ‘E.________ aufzuzeigen; solche sind denn auch nicht ersichtlich. Vielmehr sprechen sämtliche Beweismittel klar für ein sexuelles Motiv.