Diese Aussage widerspricht nach Ansicht der Vorinstanz einerseits dem Parkticket, welches für fünf Stunden gelöst war, sowie andererseits den im Vorfeld besprochenen Plänen (Shoppen, anschliessendes Baden). Zudem frage sich, warum ein 63-jähriger eine 13-jährige auffordere, zu einem Treffen ein Bikini mitzunehmen. • Er habe keine weiteren Kontakte mit Kindern in diesem Alter gehabt (pag. 32 Z. 255 f.); Auch diese Aussage widerspreche einerseits seiner eigenen Aussage auf pag. 764 Z. 12 f. sowie andererseits der sichergestellten Excel-Liste (pag. 462 ff.).